e-ID

  • Die e-ID muss von jedem Drohnenpiloten für Drohnen mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 250 g beantragt werden.
    Die e-ID (elektronische Identifikationsnummer) muss von jedem Drohnenpiloten für Drohnen mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 250 g beantragt werden. Ausnahmen gelten für UAS in der Offenen Kategorie. Die e-ID muss erkennbar an der Drohne befestigt werden. Da anbringen einer feuerfesten Plakette mit Namen und Andresse des Piloten entfällt seit der Einführung der e-ID.

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